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KfW vergibt Zuschüsse für altersgerechtes Umbauen

Programmstart 01.05.2010
Wohnungsbestand privater Eigentümer soll schneller an demografische Entwicklung angepasst werden
Alternative zur Darlehensvariante


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Die KfW Bankengruppe ergänzt ab 01. Mai 2010 das aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstützte Förderangebot „Altersgerecht Umbauen“ zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Bundesbauminister Peter Ramsauer
sagt: „Wir wollen den Wohnungsbestand stärker an die Bedürfnisse älterer Menschen anpassen. Mit dem Zuschuss machen wir die Investitionen in Baumaßnahmen auch für Menschen attraktiv, die kein Darlehen aufnehmen möchten. Ich empfehle, bei Umbaumaßnahmen auch gleich an altersgerechte Verbesserungen zu denken. Wohnungen, die barrierearm sind, werden künftig an Wert gewinnen.“

„Die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels von hoher gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Darum wollen wir insbesondere für Privatpersonen nochmals weitere Anreize schaffen, sich rechtzeitig und umfassend auch mit dem Thema Barrierereduzierung zu befassen“, sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen. Die dazu speziell für den Wohnungsbestand entwickelten technischen Mindestanforderungen stellen einen ersten bundesweiten Standard dar, der genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe Qualität der Barrierereduzierung sicherstellt.

Weitere Informationen auf www.kfw.de oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77.


Quelle: www.wfa.de



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